Reiserücktritt
Rücktritt durch den Mieter
a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung (auch elektronisch) gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen zu leisten. Er erhält je nach Zeitpunkt der Stornierung anteilig eine Erstattung in nachfolgender Höhe:
• Rücktritt bis 30 Tage vor Anreise: Erstattung der Anzahlung abzüglich 50 € Bearbeitungsgebühr
• Rücktritt bis 22 Tage vor Anreise: 40% Erstattung des Gesamtmietpreises
• Rücktritt bis 8 Tage vor Anreise: 15% Erstattung des Gesamtmietpreises
• danach und bei Nichterscheinen: 0% Erstattung des Gesamtmietpreises
c) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
